Ihr Behindertenfahrdienst in München und Region

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F.A.Q.

Häufig gestellte Fragen

Wie bekomme ich eine Verordnung für eine Krankenbeförderung?

Die Verordnung einer Krankenbeförderung muss von einem Arzt ausgestellt werden. Er versichert mit der Austellung der Verordnung, dass die Patientenbeförderung medizinisch erforderlich ist.

Wie sieht so ein Transport aus?

Unsere Autos sind bestens ausgestattet für Sonderfahrten jeglicher Art. Ob Rollstuhlfahrten oder Liegendtransporte – mit speziell angefertigten Rampen, Treppensteigern, etc. bringen wir Sie problemlos und komfortabel an Ihr Ziel.

Welche Krankenfahrten sind genehmigungsfrei?

Wer über den Pflegegrad 4 und 5 oder eine Schwerbehinderung (Merkzeichen „aG“,“Bl“ oder „H“) verfügt, kann für medizinisch notwendige Fahrten zum Arzt oder Zahnarzt auch ohne vorherige Erlaubnis seiner gesetzlichen Krankenkasse ein Taxi nehmen, für das die Kasse anschließend die Kosten übernimmt.

Sind private Fahrten möglich?

Private Fahrten sind mit dem SFD Spezialfahrdienst natürlich auch möglich. Ob zum Einkaufen, die nächste Familienfeier oder ganz einfach ein Besuch in Ihrem Lieblingsrestaurant. SFD bringt Sie pünktlich zum Zielort und wieder zurück.

Wie wird abgerechnet?

Wir sind Vertragspartner mit allen gesetzlichen Krankenkassen. Sie müssen lediglich Ihre vom Kostenträger bewillgte, ärtzliche Verordnung ein und wir kümmern uns um den Rest! Wir rechnen dann für Sie mit den Krankenkassen ab.

Wie sind die Fahrzeuge ausgestattet?

Unsere Flotte bietet maximalen Komfort und Sicherheit für unsere Fahrgäste. Zu unserer Ausstattung gehören flexibel arretierbare Gurtbefestigungen, klappbare Auffahrrampen, Treppenlifts und Treppenrampen. 

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